Überarbeitung der HOAI: Was die neue Novellierung für Architekten und Ingenieure bedeutet
- André Siedenberg
- vor 5 Tagen
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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) steht vor einer umfassenden Novellierung. Das kürzlich veröffentlichte "Honorargutachten" zur HOAI 202X bietet einen detaillierten Überblick über die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Honorarberechnung. Im Zentrum steht die Anpassung der Honorartafeln sowie die Einführung neuer Regelungen für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz und der BIM-Planung. Hier ein erster Überblick über die wichtigsten Änderungen.
1. Honorartafeln und Anpassung der Tafelgrenzen
Eine der zentralen Neuerungen ist die Überarbeitung der Honorartafeln. Diese wurden seit der Einführung der HOAI im Jahr 1976 nicht mehr angepasst und werden nun deutlich angehoben. So wird der unterste Tafelwert für die Objektplanung Gebäude beispielsweise von 25.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht, während der oberste Tafelwert von 25 Millionen auf 50 Millionen Euro steigt. Für kleinere Projekte wird die Honorartafel eine spürbare Steigerung erfahren, wobei die Werte im mittleren und hohen Bereich um bis zu 33 % steigen, in den unteren Bereichen sogar um 91 %. Diese Anpassungen sollen den veränderten Baukosten und den gestiegenen Anforderungen an Planungs- und Bauleistungen Rechnung tragen.
2. Mitzuverarbeitende Bausubstanz
Die Regelungen zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz wurden ebenfalls überarbeitet. Im neuen Vorschlag wird der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz nun in den anrechenbaren Kosten berücksichtigt und in Textform vereinbart. Sollte keine schriftliche Vereinbarung vorliegen, wird der Wert basierend auf der Menge, dem Kostenkennwert und einem Abminderungsfaktor ermittelt. Dies ermöglicht eine klarere und transparenter Berechnung der Kosten bei Sanierungsprojekten.
3. Neues Leistungsbild: Städtebaulicher Entwurf
Ein weiteres Thema der Novellierung ist die Einführung des neuen Leistungsbilds „Städtebaulicher Entwurf“, das ebenfalls in die Honorartafeln aufgenommen wird. Damit erhalten Stadtplaner und Architekten eine zusätzliche Grundlage zur Honorarberechnung, die speziell auf ihre Tätigkeiten in diesem Bereich zugeschnitten ist.
4. BIM und Grundleistungen
Das Honorargutachten schlägt vor, den Begriff „Grundleistungen“ durch „Standardleistungen“ zu ersetzen, da die Grundleistungen nun abschließend in den Leistungsbildern beschrieben sind. Auch die Integration von Building Information Modeling (BIM) in den Planungsprozess wird thematisiert. Allerdings empfiehlt das Gutachten, dass die Anforderungen im Rahmen von BIM nicht direkt in die Honorartafeln eingerechnet werden, sondern vielmehr zwischen den Vertragsparteien projektspezifisch vereinbart werden sollten.
5. Nachhaltigkeitsanforderungen
Ein bedeutender Aspekt der geplanten Novellierung ist die Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen in die HOAI. So wird vorgeschlagen, dass die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich Nachhaltigkeit zu den Grundleistungen gehört. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der EU-Gebäuderichtlinie und des Klimaanpassungsgesetzes. Dennoch werden etwaige Leistungsanpassungen aufgrund dieser Vorgaben nicht in den Honorartafeln berücksichtigt, sondern müssen individuell vereinbart werden.
6. Anpassung der Prozentsätze in den Leistungsphasen
Die Prozentsätze, die den einzelnen Leistungsphasen zugeordnet sind, erfahren ebenfalls eine Anpassung. Insbesondere in der Objektplanung Gebäude wird die Mindestgliederungstiefe der Kostenermittlungen erhöht, was zu einem zusätzlichen Aufwand führt. Dies wird insbesondere in der Leistungsphase 3 berücksichtigt, die eine Erhöhung um 2,75 % erfahren soll.
7. Weitere wichtige Anpassungen
Zu den weiteren Änderungen gehören die Rückführung der örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke in die Grundleistungen sowie eine dynamische Anpassung der Honorare bei der Flächenplanung basierend auf den Indizes des Statistischen Bundesamts.
Fazit
Die geplante Novellierung der HOAI, die auf den Erkenntnissen des Honorargutachtens basiert, wird weitreichende Auswirkungen auf die Honorarberechnung für Architekten und Ingenieure haben. Insbesondere die Anpassung der Honorartafeln, die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz und die Einführung neuer Regelungen im Bereich Nachhaltigkeit stellen einen erheblichen Schritt in die richtige Richtung dar. Sollten die Änderungen in der Praxis umgesetzt werden, dürfen sich die Planer auf eine deutliche Verbesserung ihrer Honorare freuen.
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